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Hilfe zur Selbsthilfe
Helping poeple help themselfs
Jüchen 09.03.2023
Ein ganz großes DANKESCHÖN geht an die Gemeinschaftsgrundschule Jüchen - In den Weiden. Die Kinder haben Ihre Süßigkeiten der Karnevalsumzüge gesammelt und an "Hand in Hand" gespendet. Diese Aktion hat uns ganz besonders gerührt und das eine oder andere Tränchen wurde bei uns auch vergossen. Federführend bei dieser Aktion waren,
die Direktorin Frau Ridderbusch und die stellv. Direktorin Frau Ollig. (links im Foto)
Nach dem einladen der Spenden, ergab dies eine komplette Kofferraumladung, wie im Bild rechts zu sehen ist.
Dafür an alle ein ganz dickes Dankeschön von uns, für die Spenden und für diese tolle Vorbildaktion.
Sie möchten uns auch unterstützen?
Ihre Geldspenden, bis zu einem Betrag von max. 300,00 Euro können Sie ganz einfach auf unser Konto überweisen. Dafür benötigen Sie keine Spendenquittung.
Bankverbindung:
Empfängerkonto: Hand in Hand - Lebensmittelhilfe Hochneukirch e.V.
Name der Bank: Sparkasse Neuss
BIC: WELADEDNXXX
IBAN: DE30 3055 0000 0093 6613 46
Für Spenden mit höheren Beträgen sprechen Sie uns bitte an.
Wir sind seit dem 15.03.2023 berechtigt Spendenquittungen auszustellen.
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungs-
mäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO, des Finanzamtes
Grevenbroich liegt bei uns vor und kann gerne vor Ort eingesehen werden.
Spenden können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen.
Voraussetzung für den Spendenabzug ist eine förmliche Zuwendungsbestätigung
(amtlicher Vordruck), die auch Spendenbescheinigung genannt wird.
Diese erhalten Sie von der von Ihnen unterstützten Organisation. Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt. Sie müssen die Belege über Ihre getätigten Spenden nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert. Bitte bewahren Sie die Nachweise aber auf jeden Fall bis zum Ablauf eines Jahres nach Erhalt Ihres Steuerbescheids auf.
Quelle: Finanzverwaltung NRW